
Werbeartikel sind aus dem Marketing nicht wegzudenken – auch im Online-Handel.
Doch so praktisch Kugelschreiber, Taschen oder USB-Sticks auch sind: Sie unterliegen verschiedenen rechtlichen Vorgaben, deren Nichtbeachtung zu Abmahnungen, Bußgeldern oder Imageschäden führen kann. Als Online-Händler sollten Sie sich bewusst sein: Was Sie verschenken, muss auch rechtlich einwandfrei sein – insbesondere bei personalisierten Produkten oder Artikeln mit besonderen Sicherheitsanforderungen.
Sandra May, Juristin, Redakteurin und Teil des Legal-Teams beim Händlerbund erläutert in diesem Artikel die wichtigsten Anforderungen.
· Produktsicherheit & Kennzeichnungspflichten
Was gilt?
Werbeartikel gelten rechtlich als Produkte im Sinne der Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Sie sind als Händler mitverantwortlich dafür, dass diese Artikel sicher und korrekt gekennzeichnet sind.
Besonders relevant bei:
- Elektronik (z. B. USB-Sticks, Powerbanks → CE-Kennzeichnung erforderlich)
- Kosmetik (z. B. Handcreme → Inhaltsstoffkennzeichnung und Haltbarkeitsangabe)
- Spielzeug (z. B. Stofftiere → CE-Kennzeichnung, Altersempfehlung)

Praxis-Tipp:
Nahezu jedes Produkt benötigt eine Herstellerkennzeichnung (Name, Anschrift, elektronische Kontaktadresse).
· Datenschutz bei personalisierten Werbegeschenken
Was gilt?
Wenn Sie Werbegeschenke personalisieren – etwa mit Namen, Logos oder Geburtsdaten – verarbeiten Sie personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO.
Wichtige Grundsätze:
- Rechtsgrundlage erforderlich (meist Einwilligung oder berechtigtes Interesse)
- Datensparsamkeit: Nur notwendige Daten erheben
- Informationspflicht: Kunden transparent über die Datenverarbeitung informieren (z. B. in der Datenschutzerklärung)
Beispiel:
Sie verschenken personalisierte Becher mit dem Vornamen Ihres Kunden → Dafür benötigen Sie eine nachweisbare Einwilligung, insbesondere wenn der Name nicht ohnehin zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

· Wettbewerbsrecht: Keine irreführende Werbung
Was gilt?
Auch Werbegeschenke dürfen keine falschen Erwartungen wecken oder unzulässige Anreize schaffen – insbesondere im Zusammenhang mit Kaufaufforderungen.
Vermeiden Sie z. B.:
- Übertriebene Aussagen wie „kostenlos“, wenn versteckte Kosten anfallen
- Lockangebote, die nicht ausreichend verfügbar sind
- Unzulässige Kopplung von Werbegeschenk und Kauf (z. B. „nur bei 100 € Mindestbestellwert“ ohne klaren Hinweis)
Tipp:
Kennzeichnen Sie Werbeaktionen klar und transparent – sowohl im Online-Shop als auch in Newslettern.
· Jugendschutz und Werbeinhalte
Was gilt?
Werbeartikel dürfen keine jugendgefährdenden Inhalte enthalten oder Minderjährige in unangemessener Weise ansprechen.
Verboten sind z. B.:
- Alkoholproben oder Raucherzubehör als Werbegeschenke an Jugendliche
- Produkte mit gewaltverherrlichendem Design oder anstößigen Aufdrucken
Regel:
Richten Sie Werbeartikel stets zielgruppen- und altersgerecht aus.
· Checkliste: So setzen Sie Werbeartikel rechtssicher ein
✅ Lieferanten sorgfältig auswählen
→ Sicherheitszertifikate, CE-Kennzeichnung & Konformitätserklärungen anfordern
✅ Personalisierung nur mit DSGVO-konformer Einwilligung
→ Datenschutzinfo bereitstellen, ggf. Einwilligung dokumentieren
✅ Klare, transparente Werbeaussagen
→ Keine versteckten Bedingungen oder irreführenden Claims
✅ Zielgruppe beachten (Jugendschutz)
→ Keine ungeeigneten Inhalte oder Artikel für Minderjährige
✅ Kennzeichnungspflichten prüfen
→ Besonders bei Technik, Kosmetik, Spielzeug
· Fazit: Werbeartikel nur mit rechtlicher Sorgfalt einsetzen
Werbegeschenke können eine starke Marketingwirkung entfalten – aber nur, wenn Sie sie rechtlich korrekt einsetzen. Achten Sie insbesondere auf Produktsicherheit, Datenschutz und faire Werbung. So schützen Sie nicht nur Ihre Kunden, sondern auch Ihr Unternehmen vor rechtlichen Risiken.